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Gemeinschaftspraxis
Herhold & Kirchner

Hörder Straße 386
58454 Witten

Tel. 0 23 02 - 178 19 09
Tel. 0 23 02 - 179 27 93

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Kooperationspartner der Hochschule für Gesundheit Bochum

„Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation"

Seit Mai 2011 sind wir eine Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation.

Unser Beratungsteam bietet Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit (stark) einge-schränkten lautsprachlichen Fähigkeiten sowie deren Bezugspersonen individuelle Beratung und Diagnostik.

Neben der Förderdiagnostik geben wir umfassende Informationen über die Art, Auswahl und den Einsatz von Kommunikationshilfen.

Da Unterstützte Kommunikation in der Familie und in der jeweiligen Einrichtung (Kindergarten, Schule, Werkstatt ...) zum Einsatz kommt, ist es wünschenswert, Interventionen mit möglichst vielen Beteiligten zu planen. Schön ist es, wenn die Beratung im Team (z.B. Eltern(teil), Sprachtherapeutin und Erzieher / Lehrer / Werkstattleiter / Ansprechpartner im Wohnheim...) erfolgt, um so gemeinsam mit allen Beteiligten Inhalte und Methoden abzusprechen und so die Förderung effektiver gestalten zu können.

Die Versorgung mit einem Hilfsmittel allein stellt in der Regel keine ausreichende Unterstützung für den UK-Einsatz dar. Um im Alltag die Nutzung der neuen Kommunikationsformen anleiten zu können, benötigen sowohl das Team als auch die betroffene Person selbst spezielle Fähigkeiten und Kenntnisse zur Handhabung der Kommunikationshilfe und deren Einsatz im Alltag. Dies kann im Rahmen der Beratung und Begleitung vermittelt werden.

Fragen, die nach Beratungen und während der Förderung entstehen, können schriftlich, telefonisch oder persönlich mit uns besprochen werden.

Die Angebote der Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation im Einzelnen:

Wie kommen Sie zu uns?

Sie benötigen einen Temin, den Sie telefonisch vereinbaren können.

Unsere Sprechzeiten sind wie folgt: Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr

Der Anrufbeantworter ist geschaltet, wenn wir uns in Gesprächen befinden.

Die Beratung kann entweder bei Privatliquidation oder auch auf Rezept stattfinden. Ein Rezept bekommen Sie bei Ihrem Arzt (Kinderarzt, Neurologe, HNO-Arzt, Allgemeinmediziner)
Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind in der Regel zuzahlungsbefreit.

Erwachsene zahlen einen geringen Eigenanteil.

Wir arbeiten mit der SAB GmbH zusammen.

Unser Beratungsteam stellt sich vor:

Claudia Herhold

Ute Schnelle

Jana Dahms

Vanessa Walkenhorst