Mit der richtigen Therapie ans Ziel.
Nach einer ärztlichen Verordnung (z.B. durch den Hausarzt, den Kinderarzt, den HNO-Arzt, den Kieferorthopäden, den Neurologen u.a.) ist die Therapie i.d.R. eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.
Um einen Termin für den Behandlungsbeginn zu vereinbaren, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Wir bieten Ihnen Beratung, Diagnostik, Therapie bei folgenden
Störungen im Kindes- und Jugendalter:
- Mund-und Esstherapie
- NMK (Neuromotor. Kontrolle) Erläuterung
- Saugen, Kauen, Schlucken
- Sprachentwicklungsverzögerungen (SEV) und Sprachentwicklungsstörungen (SES)
- Störungen der Aussprache (Dyslalie)
- Störungen im Erwerb des Lautsystems
(phonologische Störungen) - Störungen der Grammatik
- Störungen des Wortschatzes
- Sprachstörungen bei Mehrfachbehinderungen
- Unterstützte Kommunikation
bei wenig oder nichtsprechenden Menschen Erläuterung
- Auditive Wahrnehmungsstörungen
- Myofunktionelle Störungen
- Stottern
- Schluckstörungen (z.B. bei Kindern mit Down Syndrom)
- Lippen-Kiefer-Gaumen-Segel-Fehlbildungen
- Late Talker
- GuK (Gebärdenunterstützte Kommunikation) Erläuterung
- Stimmtherapie
Des weiteren bieten wir Beratung, Diagnostik und Therapie bei folgenden Störungsbildern im Erwachsenenalter:
- neurologisch bedingte Sprachstörungen (Aphasie)
(z.B. bei Schlaganfall oder Schädel-Hirn-Trauma)
- neurologisch bedingte Sprechstörungen (Dysarthrophonie)
(z.B. bei Schlaganfall, Parkinson, Multipler Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose) - Schluckstörungen sämtlicher Verursachung (Dysphagien)
- Gesichtslähmungen (Facialisparesen)
- Sprechapraxien
- Unterstützte Kommunikation Erläuterung
- Stottern
- NMK (Neuromotor. Kontrolle) Erläuterung
- Stimmtherapie
Gerne führen wir bei Bedarf Hausbesuche durch. Diese müssen jedoch vom Arzt verordnet werden.
Was tun bei einer Sprachstörung?
Sie benötigen zunächst eine ärztliche Verordnung, die Ihnen folgende Ärzte ausstellen können:
- KinderärztInnen
- HNO – ÄrztInnen
- AllgemeinmedizinerInnen
- NeurologInnen
- KieferorthopädInnen
- ZahnärztInnen
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Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen in diesem Fall dann die Behandlungskosten. Kinder sind generell zuzahlungsfrei, Erwachsene ab 18 Jahren zahlen einen geringfügigen Eigenanteil.
Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Kind oder ein Angehöriger eine Sprachtherapie benötigen, so beraten wir Sie gerne. (Entweder bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung oder bei Privatliquidation.)
Wichtig: Die Therapien auf unseren Bildern wurden für die Einbindung auf der Internetseite nachgestellt und beziehen sich nicht auf darauffolgende Texte.
Kooperationspartner der Hochschule für Gesundheit Bochum